Aktuelles aus Großenbrode:

Weihnachtsgrüße
Winterlager 2023/2024

Dauerlieger - Download Kranauftrag

Dauerlieger können hier einen Kranauftrag (inkl. Leistungsbeschreibung und Preisliste) herunterladen.

Download Kranauftrag + Leistungsbeschreibung/Preisliste 2024/25

 
Diesen Auftrag bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und dann an die Marina Großenbrode senden
- eingescannt per E-Mail an info@marina-grossenbrode.de
- per Fax an +49 (0)4367 8404
- per Post an Marina Großenbrode, von-Herwarth-Str. 37. 23775 Großenbrode
 

Berechnungen Liegeplätze

Wasserliegeplatz: Schiffslänge + 1 m x Schiffsbreite + 0,5m = Fläche in qm (aufgerundet in dzm) x  € 38,00
Freilagerstellplatz: Schiffslänge x Schiffsbreite = Fläche in qm x  € 19,00
Hallenstellplatz: Schiffslänge x Schiffsbreite = Fläche in qm x  € 46,00

Weitere jährliche Kosten

Hafennebengebühren (Strom, Wasser, Müll): Boots­fläche in qm x € 12,00 = Gebühr
Leihgestellgebühr: pro Jahr = € 210,00

Kündigungsfristen

Ein Vertrag verlängert sich automatisch um eine Saison oder um ein Jahr, wenn keine schriftliche Kündigung bis 3 Monate vor Vertragsende zum 31.01. oder 31.07. des Jahres erfolgt. Bestandteil des Mietvertrages ist die Hafenordnung der Marina Großenbrode.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten, o.g. Preise gelten inkl. 19% Mehrwertsteuer, bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes werden die Preise der Veränderung angeglichen. Mietbedingungen laut gültiger Liegeplatz- und Hafenordnung.

Wichtige Hinweise und Informationen für Dauerlieger in der Marina Großenbrode:

Allgemeine Informationen zu der Leistungsbeschreibung sowie der Ein- und Auslagerung:

Die Grundlage für die Berechnung der Preise ist die Bootsfläche, angegeben in qm, errechnet aus der Länge über alles und die maximale Breite +30 cm. Für weitere Berechnungen, z.B. Maststellen und -legen ist die Bootslänge maßgebend. Die Zahlen werden jeweils aufgerundet berechnet. Die angegebenen Maße und Zahlen dienen als Grundlage für die Berechnung der Einlagerungsgebühr. Ein Anspruch auf Zugang der Fläche z.B. im Bug- und Heckbereich sowie an den Seiten neben dem Boot besteht nicht.

Folgende Logistik wird in der Marina Großenbrode als individuelle Grundlage für die Berechnung vorgehalten:

  • Lagerbock holen
  • Boot vom Liegeplatz an den Kran verholen (kann auch durch den Eigner erfolgen)
  • Boot mit dem Kran aus dem Wasser heben
  • Unterwasserschiff mit dem Hochdruckreiniger säubern (laut erteiltem Auftrag)
  • Wasserpass mit Antigilb behandeln (laut erteiltem Auftrag)
  • Im Herbst: Boot auf den Lagerbock (Trailer) absetzen
  • Im Frühjahr: Boot wiederaufnehmen, zum Kran transportieren und zu Wasser lassen.
  • Lagerbock abstellen

Zusätzlich gehören folgende Arbeiten zum Leistungsbestandteil:

  • Vorbereitung des Lagergestells sowie Lagerung des Lagergestells
  • Logistik und Stellplan der Boote im Winterlager
  • Transport und Lagerung der Masten (soweit dies im Kranauftrag vorgesehen ist)

Weitere Leistungen:

Die Mastarbeiten durch den Eigner beinhalten die vollständigen Arbeiten zum Mastlegen, Maststellen, zur Lagerung und nach der Lagerung zum Stellen des Mastes (Salinge, Wanten, Antennen, Beleuchtung usw.) ausgenommen sind Leistungsvereinbarungen, die vom Eigner der Marina Großenbrode in Auftrag gegeben wurden. Hier gilt die verbindliche Vereinbarung auf dem Kranauftrag.

Wichtige Informationen für den Eigner:

Vom Eigner erfolgte Leistungen müssen bis zum erst genannten Krantermin (Montag, der vom Eigner erst genannten Kalenderwoche erfolgen). Der Eigner hat das Boot abholfertig für die Mitarbeiter der Marina zu hinterlassen. Verzögerungen durch zusätzliche Arbeiten durch den Eigner am Kran werden je angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt. Eventuelle Zusatzarbeiten durch die Mitarbeiter der Marina werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Wir setzen voraus, dass für sämtliche bei uns in Auftrag gegebene Arbeiten ein freier Zugang gewährleistet ist. Für evtl. Aufräum- und/oder Umräumarbeiten fallen Zusatzkosten an.

Wir bitten darum, den Kranauftrag Herbst/Frühjahr inkl. der Serviceleistungen bis spätestens zum 15. September eines Jahres ausgefüllt an die Marina Großenbrode zu schicken. Später eingehende Aufträge können terminlich nur nachrangig bearbeitet werden. Die Vergabe der Krantermine erfolgt ausschließlich nach Eingang der Kranaufträge. Die vom Eigner angegebenen Termine werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können sich jedoch aufgrund unvorhersehbarer Umstände verschieben und stellen keine Verbindlichkeit dar.