Hinweispflicht für Campingplätze und Sportboothäfen
„Betreiberinnen und Betreiber von Campingplätzen in nicht ausreichend geschützten Küstengebieten und Betreiberinnen und Betreiber von Sportboothäfen, innerhalb derer ein sturmflutsicherer Verbleib von Booten im Wasser nicht gewährleistet werden kann, sind verpflichtet, die Nutzerinnen und Nutzer auf die Gefahr von Sturmfluten, insbesondere im Winterhalbjahr, hinzuweisen.“
Daher müssen wir Sie als Eigner auf die Gefahren von Sturmfluten die vornehmlich in den Herbst -und Wintermonaten zu erwarten sind hinweisen. Wir bitten Sie entsprechend die Warnhinweise der Wetterdienste ernst zu nehmen und Vorkehrungen zu treffen, damit ein bestmöglicher Schutz Ihres Bootes und der Hafenanlagen gewährleistet ist.
Wir weisen zudem darauf hin, dass Sie Ihr Boot immer beim Verlassen des Bootes und des Hafens bestmöglich sichern müssen, da eine Sturmflut auch in den anderen Zeiten nicht auszuschließen ist.
Die Mitarbeiter der Marina Großenbrode sind zudem immer bemüht, Schäden von den Booten und von der Hafenanlage abzuwenden, sofern dies in unserer Macht steht.